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Trinkgelder

In Cafés und Restaurants:
Auf den Speisekarten wird meist angegeben, ob die Preise "mit Bedienung" (service compris, prix nets) oder "ohne Bedienung" (service non compris, service en sus) sind. Der Tarif für die Bedienung beträgt generell 12-15%, ein Trinkgeld darüber hinaus ist natürlich gerne gesehen.

In Hotels:
Dem Kellner oder dem Zimmermädchen gibt man nur ein kleines Trinkgeld. Ohne geht der Besitzer aus.

Im Kino oder Theater:
Geben Sie auf jeden Fall der Platzanweiserin rund 10 % des Eintrittspreises als Trinkgeld.
Sie erhält nämlich keinen festen Lohn für ihre Arbeit, so dass das Trinkgeld von den Zuschauern ihr einziger Verdienst ist!

Taxifahrer und Friseure:
Diese erwarten etwa 15 % der Rechnung als Trinkgeld

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