In den Jahren 1887 und 1897 wurde von Friedrich von Thiersch auf historischem Grund der
Justizpalast erbaut. Ehemals stand da ein Schlößchen, in dem die Witwe von Herzog
Clemens von Bayern wohnte. Thiersch schuf ein monumentales Bauwerk, das typisch für die
Gründerzeit war. Es zitiert Bauformen der Renaissance und des Barock, weshalb es als
Musterbeispiel für den späten Historismus gilt. Neuartig war die Kuppel, deren
Konstruktion aus Eisen und Glas den mittleren Lichthof bedeckt.
Der Justizpalast wurde sehr schnell zu klein. Zwischen 1903 und 1905 errichtete man
deshalb angrenzend ein Justizgebäude im neugotischen Stil, das jedoch aus Geldmangel
erheblich bescheidener ausfiel.